top of page

Rückerstattungs- und Widerrufsrichtlinien

der TarifWerk

 

1. Allgemeine Grundsätze

Die TarifWerk steht für transparente, faire und rechtssichere Vertriebs- und Beratungsprozesse. Diese Rückerstattungs- und Widerrufsrichtlinien regeln, unter welchen Voraussetzungen Rückabwicklungen, Erstattungen oder Widerrufe im Zusammenhang mit Leistungen der TarifWerk erfolgen können.

 

2. Rolle der TarifWerk

(1) Die TarifWerk erbringt Beratungs-, Vertriebs- und Vermittlungsleistungen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die TarifWerk nicht selbst Vertragspartner der vermittelten Tarif-, Produkt- oder Dienstleistungsverträge.
(3) Rückerstattungen oder Rückabwicklungen von Produkt- oder Dienstleistungsverträgen erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen Anbieter bzw. Vertragspartner.

 

3. Widerrufsrecht bei Verträgen

(1) Sofern ein Vertrag im Rahmen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags oder eines Fernabsatzvertrags zustande kommt, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 355 BGB zu.
(2) Die Ausübung des Widerrufsrechts ist direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner zu erklären.
(3) Die TarifWerk unterstützt auf Wunsch bei der Weiterleitung von Widerrufserklärungen, ohne selbst Empfänger des Widerrufs zu sein.

 

4. Rückerstattung von Entgelten der TarifWerk

(1) Sofern die TarifWerk selbst entgeltliche Leistungen erbringt, gelten folgende Grundsätze:

  • Bereits vollständig erbrachte Leistungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, soweit gesetzlich zulässig.

  • Bei teilweiser Leistungserbringung kann eine anteilige Vergütung einbehalten werden.

  • Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn die Leistung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden nicht wie geplant erbracht werden konnte.

(2) Gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

 

5. Kein automatischer Rückerstattungsanspruch

(1) Ein Widerruf oder eine Vertragsbeendigung gegenüber einem Produkt- oder Dienstleistungspartner begründet keinen automatischen Anspruch auf Rückerstattung gegenüber der TarifWerk.
(2) Etwaige Provisions- oder Vermittlungsvergütungen unterliegen gesonderten vertraglichen Regelungen zwischen der TarifWerk und ihren Kooperationspartnern.

 

6. Ausschlussgründe

Rückerstattungen sind ausgeschlossen, soweit:

  • gesetzliche Ausschlusstatbestände greifen,

  • Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer Widerrufsfrist erbracht wurden, soweit rechtlich zulässig,

  • kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der TarifWerk besteht.

 

7. Vorgehen bei Rückerstattungsanfragen

(1) Rückerstattungs- oder Widerrufsanfragen können schriftlich, elektronisch oder telefonisch gestellt werden.
(2) Zur Bearbeitung kann die TarifWerk geeignete Nachweise anfordern (z. B. Vertragsdaten, Identifikation).
(3) Die Bearbeitung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.

8. Kulanzregelungen

Unabhängig von den vorstehenden Regelungen behält sich die TarifWerk vor, freiwillige Kulanzlösungen anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

9. Transparenzhinweis

Diese Rückerstattungs- und Widerrufsrichtlinien dienen der Klarstellung gesetzlicher Rechte und Pflichten und stellen keine Einschränkung zwingender Verbraucherrechte dar.

10. Aktualisierung

Die TarifWerk behält sich vor, diese Richtlinien bei rechtlichen oder organisatorischen Änderungen anzupassen. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.

TarifWerk
Rechtsform: Einzelunternehmen
Anschrift: Karawankenstr.1 65187 Wiesbaden
Kontakt: +49 157 823 010 76

Stand: 13.01.2026

bottom of page