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Barrierefreiheitserklärung

der TarifWerk

1. Allgemeine Erklärung

Die TarifWerk ist bestrebt, ihre digitalen Angebote sowie bereitgestellten Informationen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind die einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), soweit diese anwendbar sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der TarifWerk bereitgestellten digitalen Informations- und Kommunikationsangebote sowie für digitale Inhalte, die im Zusammenhang mit unseren Vertriebs- und Beratungsleistungen genutzt werden.

 

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die von der TarifWerk bereitgestellten Inhalte sind teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und im Rahmen der technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu reduzieren.

Ein vollständiger barrierefreier Zustand kann derzeit noch nicht in allen Bereichen gewährleistet werden, insbesondere bei:

  • extern eingebundenen Inhalten,

  • temporär genutzten Formularen oder Dokumenten,

  • individuell bereitgestellten Informationsmaterialien im Rahmen persönlicher Beratungen.

 

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Einzelne Inhalte können aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei sein:

  • Inhalte, die vor Inkrafttreten aktueller Barrierefreiheitsanforderungen erstellt wurden,

  • Dokumente und Medien, die ausschließlich zur individuellen Beratung oder Vertragsvorbereitung dienen,

  • technisch oder organisatorisch bedingte Einschränkungen bei kurzfristig bereitgestellten Informationen.

Diese Inhalte werden – soweit erforderlich – auf Anfrage in geeigneter Weise erläutert oder zugänglich gemacht.

 

4. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Die TarifWerk berücksichtigt Barrierefreiheit fortlaufend bei:

  • der Erstellung neuer digitaler Inhalte,

  • der Auswahl technischer Systeme und Werkzeuge,

  • der internen Schulung von Mitarbeitenden und Vertriebspartnern.

Ziel ist es, die Zugänglichkeit der angebotenen Informationen kontinuierlich zu verbessern, ohne die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Systeme zu beeinträchtigen.

 

5. Alternative Zugangsmöglichkeiten

Sollten bestimmte Inhalte nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich sein, bietet die TarifWerk alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten an, insbesondere:

  • persönliche Erläuterungen im Rahmen einer Beratung,

  • telefonische Auskünfte,

  • schriftliche oder elektronische Zusammenfassungen auf Anfrage.

 

6. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

TarifWerk
Anschrift: karawankenstr.1 65187 Wiesbaden
E-Mail:egenolf.marvin.n@gmail.com
Telefon: +49 157 823 010 76 

Wir bemühen uns, Anfragen zeitnah zu prüfen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu beantworten.

7. Durchsetzungsverfahren

Sofern Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt sind und Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle wenden.

 

8. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Bewertung erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert, insbesondere bei technischen oder rechtlichen Änderungen.

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026

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The following measures are considered in particular:

  • Clear and structured page layout to improve readability

  • Sufficient contrast between text and background

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